Abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum

Allgemeine Informationen

Leider kommt es in der heutigen Zeit immer wieder vor, dass abgemeldete Fahrzeuge und Autowracks im Bereich des öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Autowracks und nicht zugelassene (abgemeldete) Fahrzeuge dürfen nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, da sie eine Gefahr für den Straßenverkehr, die Umwelt und Passanten (insbesondere für spielende Kinder) darstellen können.

Deshalb kümmern sich die Mitarbeiter des Fachdienst Straßenverkehr um die Beseitigung solcher Fahrzeuge.

Bearbeitungsdauer

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es einige Zeit dauert, bis die Fahrzeuge beseitigt werden, da wir aufgrund von Gesetzgebung und Rechtsprechung an gewisse Fristen gebunden sind.

Sie können uns aber bei der schnellen Beseitigung helfen, wenn Sie uns informieren, sobald Sie ein solches Fahrzeug mehrere Tage im öffentlichen Verkehrsraum feststellen.

Rechtsgrundlage

Hessisches Straßengesetz


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 33 - StraßenverkehrStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1331
Telefax: 06421 201-1579
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr
und gerne nach vorheriger Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

Der Fachdienst Straßenverkehr ist zuständig für verkehrsregelnde Maßnahmen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg einschließlich ihrer Stadtteile:
Hierzu zählen die Anordnung von Beschilderungen und Markierungen für den fließenden und ruhenden Verkehr, das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von Regelungen und Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, die Genehmigung und Absicherung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, die Erlaubnis und Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, Erteilung von Genehmigungen zur Aufstellung von Containern, Gerüsten u. ä. und die Steuerung und Koordinierung von Lichtsignalanlagen.
Für Fragen und Anregungen zu den o. g. Themengebieten stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Straßenverkehr gerne zur Verfügung.
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