Leider kommt es in der heutigen Zeit immer wieder vor, dass abgemeldete Fahrzeuge und Autowracks im Bereich des öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Autowracks und nicht zugelassene (abgemeldete) Fahrzeuge dürfen nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, da sie eine Gefahr für den Straßenverkehr, die Umwelt und Passanten (insbesondere für spielende Kinder) darstellen können.
Deshalb kümmern sich die Mitarbeiter des Fachdienst Straßenverkehr um die Beseitigung solcher Fahrzeuge.