Abwassergebühr

Allgemeine Informationen

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 20 - FinanzserviceStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Markt 9
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1221
E-Mail:

Mo.,Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Do.: 15:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Der Fachdienst Finanzservice (FD 20) gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 1, Zentrale Dienste, angesiedelt. Er unterteilt sich in die Abteilungen:
- 20.1 Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- 20.2 Steuern und Abgaben

Weitere Informationen zu den Abteilungen finden Sie unter dem Punkt „Untergeordnete Organisationseinheiten“.
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vCard
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: 0611 815-0
Telefax: 0611 815-1941
E-Mail: Homepage: htt­ps://um­welt.hes­sen.­de/
 
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