Ausländerbeiräte

Allgemeine Informationen

Die Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter den §§ 84-88 und als freiwillige Gremien auch in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) unter §§ 4b verankert.


Die zentrale und wertvolle Aufgabe des Ausländerbeirats ist, die kommunalen Organe in jenen Fragestellungen zu beraten, die in besonderer Weise die ausländische Bevölkerung der Gemeinde betreffen. Bei der Beratung hat er sich von den Interessen dieser Bevölkerungs-gruppe leiten zu lassen. Somit ist der Ausländerbeirat ein Berater der kommunalen Gremien.  Diese Unterstützung ist geboten, da die Gemeindevertreter im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis unter den Maßgaben des Wahlrechts und der kommunalen Selbstverwaltung auch die Interessen der örtlichen ausländischen Bevölkerung vertreten. Der Ausländerbeirat ist in seiner Tätigkeit auf die innere Sphäre der Gemeinde beschränkt. So wie Ausschüsse und Kommissionen ist der Ausländerbeirat nach außen nicht rechtsfähig.


Ausländerbeiräte werden in Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind (§ 84 HGO). Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirats in der Hauptsatzung regeln; freigestellt ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene. Die Wahlperiode eines Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen 3 und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch EU-Bürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater wahlberechtigt sind. Das passive Wahlrecht haben auch eingebürgerte Menschen mit Migrationshintergrund. Bei den letzten Ausländerbeiratswahlen im November 2015 wurden in 83 Kommunen und Landkreisen gewählt.


Auf Landesebene schließen sich die Ausländerbeiräte in der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) zusammen. Die agah ist auch Dienstleistungserbringer für die Ausländerbeiräte. Sie soll die kommunalen Ausländerbeiräte bei ihrer Arbeit beraten und unterstützen.


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