Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
 

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Zuständige Stelle

Für verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (betrifft alle Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg) ist der Fachdienst Straßenverkehr zuständig.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftlicher Antrag (siehe unten)
  • Lageskizze oder Lichtbild
  • Verkehrszeichenplan (RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan

Bei Beantragungen mit Ampelstellung zusätzlich:

  • Signallageplan
  • Signalzeitenplan mit Eisatzzeiten und Phasenablauf
Welche Gebühren fallen an?

Für das Stadtgebiet Marburg werden folgende Gebührensätze je Baustellengenehmigung erhoben:

  • 60,00 € Verwaltungsgebühr bei Genehmigungen ohne besonderen Aufwand
  • 90,00 € Verwaltungsgebühr bei Genehmigungen mit mittleren Aufwand (z. B. mit Ortstermin)
  • 110,00 € Verwaltungsgebühr bei Genehmigungen mit größeren Aufwand

Rechtsgrundlage: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Sollte die Arbeitsstelle mehr als drei Monate andauern oder eine Umleitung benötigt werden, muss die Beantragung mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Genehmigung zur Absicherung der Arbeitsstelle wird bei Tiefbauarbeiten auch zwingend eine Aufbruchgenehmigung vom zuständigen Straßenbaulastträger benötigt.

Ohne das vorliegen beider Genehmigungen darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Armin DahlhoffStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Straßenverkehr
Frauenbergstraße 35, Zimmer 016 // EG
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1295
Telefax: 06421 201-1579
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Frau Corina VaupelStandort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Fachdienst 33 - Straßenverkehr
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Telefon: 06421 201-1166
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Herr Markus HarderStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Straßenverkehr
Frauenbergstraße 35, Zimmer 35 // EG
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Telefon: 06421 201-1374
Telefax: 06421 201-1579
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