Befreiung von der Ausweispflicht

Allgemeine Informationen

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
     
An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.


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Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1801
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Dienstag 8-13 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr

Offene Sprechzeiten:
Mittwoch 8-13 Uhr
Freitag 7:30-12 Uhr

Telefonzeiten:
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Mittwoch 14-16 Uhr

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

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