Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

Allgemeine Informationen

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.


Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

Weitere Informationen finden Sie unter


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
E-Mail:

!!! Am Mittwoch, den 20.09.2023 bleibt das Standesamt Marburg wegen einer Fortbildung geschlossen. !!!

Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis.

T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟:
Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr
Dienstag: 8 – 11 Uhr
Mittwoch: 8 – 11 Uhr
Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 11 Uhr

Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen!
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.
zurück