Beurkundung

Allgemeine Informationen

Beim Jugendamt der Universitätsstadt Marburg können Sie u. a. kostenlos folgende Beurkundungen vornehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Titulierung von Unterhaltsansprüchen von Kindern
  • Titulierung von Betreuungsunterhalt
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge


Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Hinweis: Sollten Sie nicht in der Stadt Marburg wohnen, sondern im Landkreis Marburg-Biedenkopf, so wenden sie sich bitte entsprechend an die Kreisverwaltung (06421 405-0).


Die Beurkundung der Geburt sowie die Namensgebung erfolgt beim Standesamt. Die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter kann auch im Standesamt beurkundet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste
Friedrichstr. 36, 35037 Marburg, 2. Stock

A - F  Frau Düregger, Tel.: 201-5111,
G - K Herr Mildenberger, Tel.: 201-5112,
L - R Herr Laub, Tel.: 201-5113,
S - Z Herr Reif, Tel.: 201-5114,

Fax Zentrale Jugendhilfedienste: 201-1595
E-Mail: Zentrale-Jugendhilfedienste@marburg-stadt.de


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 51 - Zentrale JugendhilfediensteStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1263
Telefax: 06421 201-1595
E-Mail:

Bitte beachten Sie: Im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Sie nach vorheriger Terminvereinbarung freien Zutritt zum Gebäude nur erhalten, wenn Sie am Eingang nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen sind oder einen gültigen negativen Testnachweis vorlegen. Möglich ist ein Antigen-Schnelltest aus einem Testcenter, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, oder ein PCR-Test (max. 48 Std. alt). Für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren gilt das Schul-Testheft als Nachweis. Ein einfacher Selbsttest reicht nicht aus.

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
M̶o̶n̶t̶a̶g̶:̶ 8̶:̶0̶0̶ -̶ 1̶2:̶0̶0̶ U̶h̶r̶
D̶o̶n̶n̶e̶r̶s̶t̶a̶g̶:̶ 8̶:̶0̶0̶ -̶ 1̶2:̶0̶0̶ U̶h̶r̶
F̶r̶e̶i̶t̶a̶g̶:̶ 8:̶00̶ -̶ 1̶2̶:̶0̶0̶ U̶h̶r̶


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Der Fachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste gehört zum Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie
Zu unseren Dienstleistungen und Aufgaben gehören u.a.:
•Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen
•Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung
•Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
•Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
•Beratung und Beurkundung von Erklärungen für eine gemeinsame elterliche Sorge
•Beistandschaft für die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Kindesunterhalt
•Amtsvormundschaften
•Unterhaltsvorschussleistungen
•Finanzielle/wirtschaftliche Realisierung von Erziehungshilfen
•Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
•Jugendhilfeplanung
•Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss
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