Bewachungsgewerbe (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Wer Bewachungstätigkeiten ausübt, braucht eine Erlaubnis. Bewachung ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.

Keine Erlaubnis braucht der Gewerbetreibende, der seinen Betrieb durch eigenes Personal bewachen lässt.

Antragsstellung

Das Antragsformular haben wir am Ende der Seite zum Download und Ausdruck bereitgestellt. Das Formular ist vollständig und gut lesbar auszufüllen sowie zu unterschreiben.

Den ausgefüllten Antrag können Sie selbstverständlich per Post an uns senden - eine persönliche Vorsprache wäre jedoch wünschenswert.

Sie brauchen folgende Unterlagen

  1. Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0, zu beantragen bei der Meldebehörde des Wohnortes,

  2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9, zu beantragen beim Ordnungsamt des Wohnortes

  3. „Bescheinigung in Steuersachen“ des Finanzamtes des Wohnortes.

  4. Nachweis des zuständigen Amtsgerichtes (Wohnort), dass in der dortigen Schuldnerkartei und im Insolvenzregister keine Eintragungen vorhanden sind,

  5. Haftpflichtversicherungsnachweis für das Bewachungsgewerbe (§ 6 Bewachungsverordnung),

  6. Aufstellung der zu erwartenden Kosten der Gewerbeausübung (Miete, Telefon, Auto, Angestellte, etc.) für das erste halbe Jahr,

  7. Banknachweis über die Verfügbarkeit des ermittelten Betrages der zu erwartenden Kosten.

  8. Anmeldebestätigung und Einzahlungsbeleg über die Gebühr für den Schulungskurs „Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe“ oder Nachweis der abgelegten Sachkundeprüfung. 

  9. Personalausweis

Für weitere und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/­mar­bur­g/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

Hinweis:

Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den Online-Service unter:
https://gewerbe.buergerdienste-online.de/marburg/webclient/app/m/6534014/gewerbeanzeige

Öffnungszeiten:
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Bitte beachten Sie:
Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

• ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
• ein Gaststätte eröffnen
• eine Spielhalle betreiben,
• sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
• eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
• ein Volksfest oder einen Markt durchführen
• den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

möchten.

In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

• gefährliche Hunde
• Schädlingsbefall
• Feuerwerke
• Abraum- und Brauchtumsfeuer
• Straßenreinigung
• Winterdienst
• wilde Müllablagerungen.


Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können.

Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
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