Bewohnerparken

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie:

1. Ist Ihr Parkausweis schon abgelaufen, müssen Sie z.Zt. noch den neuen Antrag über "Beantragung eines Bewohnerparkausweises" beantragen.

2. Bei Verlust oder Veränderung (z.B. Kennzeichenwechsel) zum bestehenden Ausweis ist die online-Beantragung leider noch nicht möglich. Bitte kommen Sie dazu persönlich zum Stadtbüro. Bei einer Änderung ist der neue Kfz-Schein vorzulegen und der alte Bewohnerparkausweis zurückzugeben.

3. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anträge nicht mehr telefonisch entgegennehmen.

 

Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Sie sind im Regelungsbereich mit Hauptwohnung gemeldet

- Sie sind Fahrzeughalter*in oder nutzen ein fremdes Auto dauerhaft

- Sie besitzen keine Garage und keinen Stellplatz

- Ihr Fahrzeug hat eine deutsche Zulassung

 

Die Neuausstellung und die Verlängerung sind auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Stadtbüro möglich. In diesem Fall sind der Ausweis und der Kfz-Schein vorzulegen. Bei Fremdnutzung (Antragsteller(in) ist nicht Halter(in)) ist die dauernde Nutzung durch eine schriftliche Bestätigung des Halters nachzuweisen.

Der Bewohnerparkausweis kann für 6 oder 12 Monate ausgestellt werden.

Es kann nur ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgestellt werden.

Der Parkausweis ist zurückzugeben, wenn Sie wegziehen, umziehen oder die Wohnung nicht mehr Hauptwohnung ist. Wurde der bisherige Ausweis verloren oder zerstört, ist dies durch schriftliche Erklärung glaubhaft zu machen.

Zuständige Stelle

Benötigen Sie den Bewohnerparkausweis, wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an das Stadtbüro.

Andere Ausnahmegenehmigungen:

Gewerbe-, Handwerks- und Geschäftsbetriebe oder Ärzte, die im Regelungsbereich über keinen privaten Stellplatz verfügen, können eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen.

Besucher/innen von  Bewohnerinnen und Bewohnern können für einen befristeten Zeitraum (maximal 4 Wochen) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Für diese Ausnahmegenehmigungen ist zuständig:

Fachdienst Straßenverkehr
Tel.: 06421 201-1460
Fax: 06421 201-1579
E-Mail: ausnahmegenehmigung@marburg-stadt.de 

Sprechzeiten für Ausnahmegenehmigungen

   

 Montag, Mittwoch und Freitag

 

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 Donnerstag

 

15:00 Uhr – 18:00 Uhr

 oder nach Vereinbarung

   
Welche Gebühren fallen an?

Bewohnerparkausweis für 1 Jahr

 

30,70 Euro

Bewohnerparkausweis für 6 Monate

 

15,30 Euro

Änderung des Bewohnerparkausweises

 

10,20 Euro

Neuausstellung bei Verlust

 

10,20 Euro

Bei Versand erheben wir zu den Gebühren eine Sachkostenpauschale von 1 Euro.

Bemerkungen

Anwohnerinnen und Anwohner der folgenden Straßen können einen Bewohnerparkausweis beantragen:


Afföllerstraße Hausnummer 19 bis 21 ungerade
Afföllerstraße Hausnummer 24 bis 74 gerade
Am Brückchen
Am Erlengraben
Am Grün
Am Kupfergraben
Am Mühlgraben
Auf dem Wehr
Auf der Weide
August-Bebel-Straße
August-Rohde-Straße
Bahnhofstraße
Bei der Hirsemühle
Bei St. Jost
Biegenstraße
Bismarckstraße
Bunsenstraße
Deutschhausstraße
Dörfflerstraße
Eisenstraße
Elisabethstraße
Emil-Mannkopf-Straße
Erlenring
Ernst-Giller-Straße
Firmaneiplatz
Firmaneistrasse
Frankfurter Straße
Friedensplatz
Friedrich-Naumann-Straße
Friedrichsplatz
Friedrichstraße
Furthstraße
Gerhard-Jahn-Platz
Götzenhainweg
Gutenbergstraße
Hahnengasse
Haspelstraße
Heusingerstraße
Hofstatt
Jägerstraße
Jahnstraße
Johannes-Müller-Straße
Kämpfrasen
Kappesgasse
Karmelitergasse
Ketzerbach
Lahnstraße
Leckergässchen
Liebigstraße
Lingelgasse
Mariborer Straße
Mauerstraße
Neue Kasseler Str.(stadtauswärts nur linke Straßenseite)
Pilgrimstein
Poitiersstraße
Radestraße
Renthof
Robert-Koch-Straße
Rosenstraße
Roter Graben
Sauersgäßchen
Savignystraße
Schlosserstraße
Schückingstraße
Schulstraße
Schwanallee (nur gerade Hausnummern)
Sfaxer Straße
Software-Center
Sommerbadstraße
Steinweg
Stresemannstraße
Trojedamm
Ubbelohdestraße
Uferstraße
Universitätsstraße (nur gerade Hausnummern)
Wehrdaer Weg Hausnummer 1 bis 11 ungerade
Wehrdaer Weg Hausnummer 2 bis 30 gerade
Weidenhäuser Straße
Werderstraße
Wilhelmstraße
Wolffstraße
Zimmermannstraße Hausnummer 1 und 2
Zwischenhausen


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1801
Telefax: 06421 201-1828
E-Mail:

!!! im Stadtbüro wird es am Freitag, den 22.9.2023 aus personellen Gründen zu Einschränkungen der offenen Sprechstunde kommen. !!!

Terminsprechzeiten:
Montag 8-17 Uhr
Dienstag 8-13 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr

Offene Sprechzeiten:
Mittwoch 8-13 Uhr
Freitag 7:30-12 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 8-12 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

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