Briefwahl

Allgemeine Informationen

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen.

In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Wahlamt ab.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben.

Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die*der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

Ihre Briefwahlunterlagen für Marburg können Sie hier Online beantragen: Online Briefwahlunterlagen.

Verfahrensablauf

Briefwahl per Post:

  1. Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
  2. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
  3. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
  4. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
  5. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen

Sie sind wahlberechtigt und haben auf Antrag Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:

  • den Wahlschein,
  • den amtlichen Stimmzettel,*
  • den amtlichen Stimmzettelumschlag,*
  • den amtlichen Wahlbriefumschlag und
  • das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird

*Finden mehrere Wahlen am gleichen Tag statt, dann erhalten Sie für jede Wahl einen Stimmzettel und einen Stimmzettelumschlag

Welche Gebühren fallen an?

Das Einsenden des Wahlbriefes ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für eine Auslandseinlieferung oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, müssen Sie selbst bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 15.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Anträge / Formulare

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.


zuklappenAnsprechpartner/in
WahlamtStandort anzeigen
Rathaus
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1724
Telefax: 06421 201-1300
E-Mail:

Montag, Dienstag und Mittwoch von
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von
08:00 - 18:00 Uhr
Freitag von
08:00 - 12:00 Uhr

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