Drittschuldnererklärung

Allgemeine Informationen

Sie haben eine Pfändung als Drittschuldner erhalten?
Dann sind Sie der in der Pfändung genannten Person (Schuldner) nach unseren Informationen zu einer Zahlung verpflichtet. Hierbei kann es sich um Miet-, Pacht- oder Gehaltszahlungen handeln.
Mit dieser Pfändung ergeht an Sie das Verbot künftig fällig werdende Beträge an unseren Schuldner zu zahlen. Sie sind durch diese Pfändung verpflichtet, diese Beträge bei Fälligkeit direkt an die Stadt Marburg zu leisten.

Beispiel: Sie zahlen Ihre Miete bis zur Tilgung der Gesamtschuld nicht an Ihren Vermieter, sondern an die Stadt Marburg und gleichen somit die Rückstände Ihres Vermieters aus.

Info: Ihr Vermieter wird selbstverständlich darüber informiert, dass Ihre Mietzahlung künftig, bis die Forderung getilgt ist, direkt an die Stadtverwaltung gezahlt wird.

Die der Pfändung beiliegende Drittschuldnererklärung ist von Ihnen auszufüllen und an uns zurückzusenden.
Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir helfen Ihnen gerne!

Wie und wann Sie uns erreichen erfahren Sie in dem rechts oben angelegten Link.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - Kasse und BuchhaltungStandort anzeigen
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Neue Kasseler Straße 62 A
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-0
Telefax: 06421 201-1747
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
Aufzug vorhanden: ja

Der Fachdienst Kasse und Buchhaltung ist mit der Erledigung der hier anfallenden Aufgaben betraut.

Hierzu gehören:
- Annahme und Verbuchung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben
- Verwaltung der Kassenmittel
- Verwaltung von Wertgegenständen
- Buchführung einschließlich Sammlung der Belege.

Der Kasse und Buchhaltung obliegen weiterhin die Vollstreckungsaufgaben nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG).
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