Zur aktuellen Lage: Stand: 18.12.2020
1. Bereits vereinbarte Trautermine werden durchgeführt. Die Zahl der Gäste, einschließlich Fotograf, Dolmetscher usw. richtet sich während der Pandemie nach den zur jeweiligen Zeit geltenden Bestimmungen.
2. Anmeldungen zu Eheschließungen werden nur nach vorheriger, bestätigter Terminvereinbarung aufgenommen; Trautermine können zurzeit nur unter den oben genannten Bedingungen für das Steinerne Haus, das Schloss und den Spiegelslustturm vergeben werden. Der Historische Saal im Rathaus steht vorübergehend nicht z. Vfg.
4. Die Gültigkeit der Anmeldung von 6 Monaten verlängert sich bei einer Absage oder Terminverschiebung aufgrund der aktuellen Notlage nicht. Eine neue Anmeldung nach Ablauf der 6 Monate ist erforderlich.
In Marburg lässt sich gut heiraten.
Dazu stehen vier exklusive Trau(m)orte zur Auswahl und das natürlich auch, wenn Sie nicht in Marburg wohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für Marburg entscheiden.
Unsere vier Trau(m)orte möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, siehe Link am Ende der Seite oder über den virtuellen Rundgang (siehe rechts).
Bitte beachten Sie unbedingt das jeweilige Hygienekonzept; erkundigen Sie sich ggf. telefonisch im Standesamt. Der historische Saal im Rathaus steht z.Zt. für Eheschließungen bis auf Weiteres leider nicht z. Vfg.
Im Trauzimmer der Marburger Oberstadt (Steinernes Haus – Markt 18) bieten wir Trauungen zu folgenden Zeiten an:
Dienstag und Mittwoch |
14.00 bis 15.00 Uhr |
|
Donnerstag |
10.00 bis 11.30 Uhr |
Nur April bis Oktober und im Dezember |
Freitag |
10.00 bis 12.00 Uhr |
|
14.00 bis 15.00 Uhr |
Von April bis Dezember |
|
Samstag |
10.15 bis 14.00 Uhr |
Nur bestimmte Termine, siehe Liste |
Für Schloß und Rathaus erfolgt die Terminabsprache durch uns innerhalb dieser Zeiten im Einzelfall.
Bitte bedenken Sie, dass wir im Rathaus und im Schloss ggf. von Veranstaltungen und Terminen abhängig sind, auf die wir keinen Einfluss haben.
Eheschließungen auf dem SPIEGELSLUSTTURM finden nur zu festgelegten Terminen statt (s. Liste):
Januar |
15.01.2021 |
Februar |
19.02.2021 |
März |
05.03.2021 17.03.2021 |
April |
07.04.2021 22.04.2021 |
Mai |
05.05.2021 18.05.2021 27.05.2021 |
Juni |
01.06.2021 18.06.2021 29.06.2021 |
Juli |
09.07.2021 21.07.2021 30.07.2021 |
August |
12.08.2021 27.08.2021 |
September |
10.09.2021 23.09.2021 29.09.2021 |
Oktober |
08.10.2021 20.10.2021 |
November |
06.11.2020 20.11.2020 05.11.2021 19.11.2021 |
Dezember |
02.12.2020 16.12.2020 01.12.2021 15.12.2021 |
Die noch freien SAMSTAGSTERMINE entnehmen Sie bitte der folgenden Liste:
Januar |
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Februar |
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März |
13.03.2021 |
April |
10.04.2021 24.04.2021 |
Mai |
08.05.2021 29.05.2021 |
Juni |
12.06.2021 26.06.2021 |
Juli |
03.07.2021 17.07.2021 31.07.2021 |
August |
14.08.2021 28.08.2021 |
September |
11.09.2021 25.09.2021 |
Oktober |
16.10.2021 |
November |
21.11.2020 20.11.2021 |
Dezember |
11.12.2021 |
Gebühren für eine Eheschließung im Steinernen Haus:
- 42,00 Euro (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagvormittag)
- 63,00 Euro (Freitagnachmittag)
- 200,00 Euro (Samstag)
Für Trauungen im Rathaus, Schloß und Spiegelslustturm fallen höhere Gebühren an. Außerdem ist für diese Lokalitäten zusätzlich eine Miete zu zahlen.
Für die Anmeldung der Eheschließung fallen weitere Gebühren an.
Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an Stammbüchern an. Informieren Sie sich in unserer Bildergalerie.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.