Einbürgerung

Allgemeine Informationen

Stand: 02.02.2024

 

Hinweise zur künftigen neuen Rechtslage:

Der Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist. Voraussichtlich tritt das Gesetz im zweiten Quartal des Jahres in Kraft. Ein konkretes Datum steht dazu noch aus. Das bedeutet, dass bis dahin alle anhängigen Verfahren und neuen Anträge weiterhin gemäß der derzeit gültigen Rechtslage bearbeitet werden. Wir bitten Sie daher, noch keine Einbürgerungsanträge einzureichen, die auf eine Einbürgerung nach dem neuen Gesetz abzielen.

Das neue Gesetz ermöglicht es, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten, ohne dabei auf Einschränkungen zu stoßen. Ob die bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen beibehalten werden kann, hängt künftig ausschließlich vom Recht des Herkunftslandes ab. Für verbindliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Herkunftsstaates wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Behörden dort.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden die Auswirkungen auf bestehende Anträge vom Regierungspräsidium Gießen überprüft und entsprechende Schritte unternommen. Sollten dann weitere Informationen oder Unterlagen von Ihrer Seite benötigt werden, werden Sie unaufgefordert kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens die Bearbeitungszeiten variieren können. Aktuell beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Einbürgerungsverfahren mehr als 20 Monate. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieser Übergangsphase und bitten um Zurückhaltung bei Anfragen, bis das Gesetz vollständig umgesetzt ist.

 

 

Leider können wir derzeit Ihre Fragen zur Einbürgerung nicht telefonisch entgegennehmen. Bitte nehmen Sie deshalb per E-Mail mit uns Kontakt auf.

 

Sie erhalten von uns dann per Mail einen link zu einem online-Fragebogen.

Diesen füllen Sie aus und fügen unbedingt die entsprechenden Nachweise bei, die Sie bitte hochladen. Dieser Fragebogen hilft uns, Ihnen zu sagen, ob Unterlagen fehlen oder ob Sie vielleicht gar keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.  Dieser Fragebogen ist noch nicht der Antrag !

Wir melden uns dann bei Ihnen. Wenn Sie antragsberechtigt sind müssen Sie noch persönlich vorsprechen. Dazu melden wir uns bei Ihnen und sprechen mit Ihnen einen Termin ab.

Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Vorsprache alle Antragsunterlagen gelesen und ausgefüllt haben und dass Sie alle anderen Unterlagen im Original und in Kopien mitbringen, andernfalls müssen wir leider einen neuen Termin vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier vor Ort nicht alle Unterlagen kopieren können.

Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich. 

Aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens bitten wir Sie höflich von Nachfragen abzusehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

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