Einbürgerung

Allgemeine Informationen

Stand: 26.04.2023

Leider können wir derzeit Ihre Fragen zur Einbürgerung nicht telefonisch entgegennehmen. Bitte nehmen Sie deshalb per E-Mail mit uns Kontakt auf.

 

Für alle interessierten Marburger Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keinen Antrag abgegeben haben, weisen wir darauf hin, dass wir an dieser Stelle in Kürze ein online-Portal  anbieten werden. Hier können Sie dann Ihre persönlichen Daten erfassen und die vorhandenen Unterlagen hochladen.

Wir werden Ihnen dann  per Mail antworten, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben oder nicht bzw. ob und welche Unterlagen fehlen.

Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:


Ansprechpartner/in
Universitätsstadt Marburg
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-0
Telefax: 06421 201-1591
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de
 
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