Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat

Allgemeine Informationen

Neue Funktionalität:

SEPA-Lastschriftmandat digital unterschreiben und einreichen

Wir bieten als neue Funktionalität an, das SEPA-Lastschriftmandat online auszufüllen, digital zu unterschreiben und einzureichen. Die Anwendung ist voll funktionsfähig, aber es sind noch nicht alle Entwicklungen abgeschlossen. Ihre Rückmeldung an entsprechender Stelle hilft uns dabei, den Webdienst weiter zu verbessern.

Die Einzugsermächtigung nennt sich nur SEPA-Lastschriftmandat.
Durch ein solches Mandat reduzieren Sie Ihren und unseren Aufwand und sichern sich einige Vorteile:

Es entstehen keine Nachteile durch zu spät eingegangene Zahlungen
(z. B.: Mahngebühren, Säumniszuschläge u. a.).
Sie haben keinen Aufwand durch Einrichten eines Dauerauftrags, regelmäßige monatliche bzw. quartalsmäßige Überweisungen oder das Ausstellen von Schecks.

Bei sechs oder mehr Einzugsbeträgen zu einer Fälligkeit erhalten Sie von der Kasse und Buchhaltung unaufgefordert eine Aufschlüsselung der Lastschriften (Zahlungsavis).

Bei Grundbesitzabgaben können Sie die Lastschrift des Jahresbetrages in einer Summe beim Steueramt beantragen. Der Einzug hierfür erfolgt dann Anfang Juli.

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, denken Sie bitte daran einen bestehenden Dauerauftrag zu löschen.

Senden Sie uns das Mandat bitte rechtzeitig vor Zahlungsfälligkeit und bei Änderung der Bankverbindung zu.

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Konto zu den Fälligkeitsterminen eine entsprechende Deckung aufweisen muss.

Durch die Umstellung auf ein europaweit einheitliches Lastschriftverfahren (SEPA) muss die unterschriebene Einzugsermächtigung der Stadt Marburg im Original vorgelegt werden. Fotokopien, per Fax oder E-Mail übermittelte Einzugsermächtigungen sind nicht mehr zulässig und daher nicht gültig.
Die Erteilung ist jederzeit widerrufbar!

Wir bieten jetzt eine neue Funktionalität an: das SEPA-Lastschriftmandat online ausfüllen, elektronisch unterschreiben und einreichen. Die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS-Verordnung) erfüllt die Anforderungen an die gesetzlich vorgegebene Schriftform.


Hinweis gem. § 18 Hess. Datenschutzgesetz
Wir speichern Ihre Daten. Eine Weitergabe an Dritte (Ausnahme hiervon: das in Anspruch genommene Geldinstitut) findet nicht statt.


Wie und wann Sie uns erreichen erfahren Sie im Link rechts oben.

Die entsprechenden Vordrucke können Sie hier aufrufen, ausfüllen, elektronisch unterschreiben und einreichen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - Kasse und BuchhaltungStandort anzeigen
Neues Forum
Neue Kasseler Straße 62 A
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-0
Telefax: 06421 201-1747
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
Aufzug vorhanden: ja

Der Fachdienst Kasse und Buchhaltung ist mit der Erledigung der hier anfallenden Aufgaben betraut.

Hierzu gehören:
- Annahme und Verbuchung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben
- Verwaltung der Kassenmittel
- Verwaltung von Wertgegenständen
- Buchführung einschließlich Sammlung der Belege.

Der Kasse und Buchhaltung obliegen weiterhin die Vollstreckungsaufgaben nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG).
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