Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:


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Barfüßerstraße 52
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1501
Telefax: 06421 201-1418
E-Mail:

Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung


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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hessisches Kultusministerium VCard
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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