Fundsachen

Teaser

Fund-Fahrräder zu verkaufen!

Etwa 60 Fund-Fahrräder warten auf neue Besitzer*innen. Der Verkauf findet am Dienstag, den 7. Mai 2024, von 14 bis 16 Uhr in der Frauenbergstraße 24 (gegenüber vom Stadtbüro) statt.

Der Einlass in das Fahrraddepot erfolgt ab 14 Uhr in Gruppen. Eine Besichtigung der Fahrräder vorab ist leider nicht möglich. Die Fahrräder werden zu Festpreisen verkauft und müssen in bar direkt vor Ort bezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Fundbüro im Stadtbüro Marburg: telefonisch unter 06421 201-1801 oder per E-Mail an .


 

Allgemeine Informationen

Sie haben etwas verloren?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.

Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.

Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:

  • Stadtbus: RMV-Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg, 06421  205-228
  • Bahn: Fundbüro der Deutschen Bahn, 030 58602090
  • Tiere: Tierheim Marburg/Cappel, 06421 46792

 

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden in der Regel versteigert oder können im Stadtbüro käuflich erworben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner:

Fachdienst 36 – Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
06421 201-1801
fundbuero@marburg-stadt.de

Welche Gebühren fallen an?

Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Rechtsgrundlage

§ 967 BGB - Fundrecht: Abgabepflicht

Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen

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