Gaststättengewerbe anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Marburg ein Restaurant, eine Diskothek, ein Cafe, einen Imbiss oder eine andere Art Gaststätte mit  Abgabe alkoholischer Getränke betreiben möchten, müssen Sie dies spätestens 6 Wochen vor Eröffnung bzw. Übernahme  bei uns schriftlich anzeigen.

Neben der Gewerbeanmeldung gem. § 14 GewO sind durch den Gaststättenbetreiber (bei juristischen Personen zusätzlich vom Geschäftsführer) folgende Unterlagen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftliche Zuverlässigkeit vorzulegen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (zu beantragen beim Gewerbeamt Ihrer Wohnsitzbehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht (Wohnsitz)
  • Auskunft aus dem Insolvenzregister beim Amtsgericht (Wohnsitz)

Bitte beachten Sie, dass die beizufügenden Unterlagen nicht älter als 3 Monate sein dürfen.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt unsererseits die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit.

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die/der Gewerbetreibende, deren/dessen gesetzliche Vertretung oder Stellvertretung die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere befürchten lässt, dass er/sie dem Alkoholmissbrauch, übermäßigem Alkoholkonsum oder der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten Vorschub leisten oder die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts sowie des Arbeits- und Jugendschutzes nicht eingehalten werden, hat die zuständige Gewerbebehörde die Ausübung des Gastgewerbes bereits im Vorfeld zu untersagen.

Wenn die gesetzlich geforderten Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig vorgelegt werden, kann die Gewerbebehörde die Ausübung des Gaststättenbetriebes untersagen.

Wenn Sie uns Ihre Anzeige mit Anlagen eingereicht haben, übermitteln wir diese  an den Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Marburg und den Fachdienst Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Team Lebensmittelüberwachung des Landkreises. Von dort erfolgen die Prüfungen hinsichtlich der räumlichen Anforderungen und Genehmigungen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit beiden Behörden bereits im Vorfeld Ihrer Planungen in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten und die hygienerechtlichen Anforderungen zu erhalten.

Die Räumlichkeiten, die Sie zur Nutzung als Gaststätte ausgewählt haben, müssen baurechtlich als Gaststätte genehmigt sein. Da auch hier unterschiedlichste Nutzungsformen möglich sind, ist es ratsam, vorher Kontakt mit dem Fachdienst Bauaufsicht aufzunehmen. 

Wir empfehlen, bereits in der ersten Planungsphase Kontakt mit uns aufzunehmen, um unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden.

Sperrzeit

Die Sperrzeit für Gaststätten ist nach der Sperrzeitverordnung auf täglich 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzt. Ausgenommen hiervon sind jedoch Freisitzbetriebe/Biergärten, deren Betriebszeiten sich an der jeweiligen örtlichen Lage bestimmen. Im Stadtgebiet wird die Betriebszeit längstens bis 23.00 Uhr genehmigt.

Bei Vorliegen von Lärmbeschwerden muss jedoch mit Einschränkungen der Betriebszeiten gerechnet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingehalten werden. Es ist Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange der Anwohner zu nehmen.

Beginn der Nachtruhe ist um 22.00 Uhr.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, können Sie diese unserem Informationsblatt entnehmen oder gerne mit uns Kontakt aufnehmen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

• ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
• ein Gaststätte eröffnen
• eine Spielhalle betreiben,
• sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
• eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
• ein Volksfest oder einen Markt durchführen
• den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

möchten.

In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

• gefährliche Hunde
• Schädlingsbefall
• Feuerwerke
• Abraum- und Brauchtumsfeuer
• Straßenreinigung
• Winterdienst
• wilde Müllablagerungen.


Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können.

Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
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