Geburtsurkunde; Ausstellung

Allgemeine Informationen

Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder für die Beantragung eines Personalausweises benötigt. Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt, die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt im Vergleich zur Geburtsurkunde alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.

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Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1251
Telefax: 06421 201-1597
E-Mail:

Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis.

T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟:
Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr
Dienstag: 8 – 11 Uhr
Mittwoch: 8 – 11 Uhr
Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 11 Uhr


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen!
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.
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