Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.
Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt oder, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine große Gefahr besteht, an jede Polizeidienststelle.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Fachdienst 57 - Soziale Dienste![]() | |
Friedrichstraße 36 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1263 Telefax: 06421 201-1595 E-Mail: soziale.dienste@marburg-stadt.de | Montag: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr |
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist als Querschnittssachgebiet in zwei Regionalteams, welche die Regionen Marburg-West und Marburg-Ost betreuen, organisiert. Das bedeutet, dass alle weiter unten aufgeführten Aufgaben durch eine Fachkraft für den zugewiesenen Bereich innerhalb des Regionalteams wahrgenommen werden. Wir haben uns aus inhaltlichen Gründen die Erledigung der Aufgaben betreffend, für Ganzheitlichkeit und Regionalisierung entschieden, weil sich die Betroffenen so nicht mit unterschiedlichen Problemlagen an unterschiedliche Fachkräfte wenden müssen. Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören: • Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, sorgeberechtigten und nicht sorgeberechtigten Elternteilen sowie sonstigen Erziehungs- und Umgangsberechtigten (z.B. Trennungs- und Scheidungsberatung) gemäß §§ 8, 16, 17, 18 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) • Gewährung und Überprüfung von Leistungen im Sinne von Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung Bedrohte sowie Hilfe für junge Volljährige, gemäß §§ 27, 35 a, 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) • Inobhutnahme bzw. Herausnahme von Kindern und Jugendlichen gem. §§ 42; 43 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren beim Familiengericht und beim Jugendgericht (Jugendgerichtshilfe) gemäß §§ 50 und 52 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) • Übernahme bestellter Vormund- und Pflegschaften gemäß §§ 1791 b; 1909 Bürgerliches-Gesetz-Buch (BGB) • Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes, besonders in Fällen von Kindeswohlgefährdung Das Jugendamt der Stadt Marburg verfügt über eine Kinderschutzfachstelle. Diese Stelle wird durch Herrn Maciossek betreut. Sie können sie unter der Nummer 06421 201-1917 bzw. 06421 201-1539 erreichen. | |
Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung | |
Rathaus Markt 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1377 Telefax: 06421 201-1760 E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de | Montag: 8:30 - 16:00 Uhr |