Gewerbeanmeldung, - ummeldung, - abmeldung

Allgemeine Informationen

Gewerbe ist

  1. jede erlaubte

  2. auf Gewinnerzielung gerichtete

  3. auf Dauer angelegte

  4. selbständige Tätigkeit.

Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und falls Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind zusätzlich noch die Aufenthaltserlaubnis mit. Falls es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zudem auch die entsprechende Erlaubnis mit, sofern diese bereits erteilt ist.

Die Gewerbeanmeldung hat grundsätzlich unverzüglich mit Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Das gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,

  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder

  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Sollten Sie es versäumen der genannten Meldepflicht nachzukommen, haben sie mit entsprechenden Verwarngeldern zu rechnen.

Die Formulare sind jeweils vollständig und gut lesbar auszufüllen, sowie zu unterschreiben.

Die ausgefüllte Gewerbemeldung sowie sonstige benötigte Unterlagen können Sie dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten in unserem Dienstgebäude abgeben, per Post oder als Fax an uns senden oder unseren Online-Service nutzen.

Im Falle einer elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der/Die Gewerbeanzeigende erklärt ausdrücklich, dass er/sie mit der im Formular bezeichneten Person identisch ist und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgen kann.

Bei Fragen zur Gewerbean-, -ab, -ummeldung oder zu evtl. erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen im Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe 

Hierdurch können unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens vermieden werden.

Die Abgabe der Gewerbeanzeige ist nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung mit einer Gebühr von 36,00 Euro verbunden. Darin enthalten ist auch eine Bescheinigung (Gewerbeschein).

Sollten Sie eine Zweitschrift über Ihre jeweilige Gewerbemeldung benötigen (z. B. zur Vorlage bei der Zulassungsstelle), wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu unseren Sprechzeiten vorstellig zu werden, können Sie gerne einen von Ihnen schriftlich bevollmächtigen Dritten mit dem entsprechenden Wunsch beauftragen.

Gewerberegister-Auskunft

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe des Stadtgebietes Marburg verzeichnet. Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, können Auskünfte aus dem Gewerberegister zu Betriebssitz, Art des Gewerbes und Betriebsinhaber/in erteilt werden.

Für die Übermittlung weiterer Daten (z. B. Privatanschrift) ist die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, erforderlich. Hierzu muss ein Antrag unter Beifügung geeigneter Nachweise gestellt werden.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Gebühren:

Einfache Auskunft:     13,00 Euro
Erweiterte Auskunft:   20,00 Euro
Gruppenauskunft:       75,00 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Für die Online Gewerbean-, -ab, -ummeldung bieten wir folgende Zahlungsweisen an: PayPal, giropay, Visa und Mastercard Kreditkarten.

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