Gutachten zur Grundstücksbewertung

Allgemeine Informationen

Gutachten zur Grundstücks- und Gebäudebewertung können beim Gutachterausschuss für Immobilienwerte beantragt werden.

Folgende Stellen bzw. Personen sind berechtigt, Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken zu beantragen:
- Eigentümer
- Inhaber von Rechten
- Behörden unter bestimmten Voraussetzungen


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle GutachterausschussStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Barfüßerstraße 11
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1607
E-Mail:

Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch),
persönlich nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Der Gutachterausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Er ist eine Einrichtung des Landes Hessen, seine Geschäftsstelle ist beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über die Suchfunktion unter „Gutachterausschuss“.
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