Gutachten zur Grundstücks- und Gebäudebewertung können beim Gutachterausschuss für Immobilienwerte beantragt werden.
Folgende Stellen bzw. Personen sind berechtigt, Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken zu beantragen:
- Eigentümer
- Inhaber von Rechten
- Behörden unter bestimmten Voraussetzungen
Gutachten zur Grundstücksbewertung
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss | |
Stadtverwaltung Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1607 E-Mail: gutachterausschuss@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und
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Der Gutachterausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Er ist eine Einrichtung des Landes Hessen, seine Geschäftsstelle ist beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über die Suchfunktion unter „Gutachterausschuss“. |