Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation  

Verfahrensablauf

Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

Voraussetzungen
  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
  • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
  • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Anträge / Formulare

Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Bier (A-C)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.11 // EG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1519
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
SGB XII (HLU/HbL mit Grundsicherung)

Herr Kleibrink (D-F und T-X)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.14 // EG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1497
E-Mail:
Frau Schmidt (G und Ka-Kk)Standort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.12 // EG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1524
E-Mail:
Frau Meister (H und J)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.17 // EG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1826
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
SGB XII (HLU/HbL mit Grundsicherung)

Frau Seim (Kl und M)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.09 // EG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1532
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
SGB XII (HLU/HbL mit Grundsicherung)

Herr Glocke (L und S)Standort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.16 // EG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1098
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:
Frau Mahner (N-R und Y)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.10 // EG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1480
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:
Frau Kraft (I und Z (Teamleitung))Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung, Zimmer 0.06 // UG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1488
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Teamleitung SGB XII (HLU/HbL mit Grundsicherung)

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