Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Mit Google Übersetzer kann diese Internetseite in weitere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie JA anklicken und Google Übersetzer nutzen, verlassen Sie die Homepage www.marburg.de und rufen Inhalte auf Servern von Google ab. Die Universitätsstadt Marburg hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre DATEN an Google übermitteln werden.
With Google Translate, this website can be translated into other languages. If you click YES and use Google Translate, you leave the homepage www.marburg.de and retrieve content on Google servers. The city of Marburg has no influence on the processing of your data by Google. Click NO if you don't want your Data to be submitted to Google.
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Siehe auch
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben | |
Stadtverwaltung Markt 9 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1230 Telefax: 06421 201-1578 E-Mail: steuer@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de | Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
|
Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren. Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg. |
Abmeldung_Hund.pdf (133 kB) |
Abmeldung Hund (199 KB) |