Hundesteuermarken

Bemerkungen

Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die Eigentum der Stadt bleibt.

Die Steuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung bzw. bis zur Ausgabe neuer Marken gültig.

Die gültige Hundesteuermarke ist achteckig und schwarz. Sie trägt die Aufschrift "Universitätsstadt Marburg - Hundemarke". Die Marken sind fünfstellig durchnummeriert.

Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.

Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Stadt zurückzugeben.

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke. Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Die Gebühr für eine Ersatzmarke beträgt zur Zeit 4,00 Euro bei Abholung und 14,00 Euro bei Übersendung per Post. Ersatzmarken erhalten Sie beim Finanzservice, Steuern und Abgaben, Markt 9, 35037 Marburg oder beim Stadtbüro, Frauenbergstraße 35, 35039 Marburg.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Markt 9
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
Telefax: 06421 201-1578
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 15:00 - 18:00 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 15:00 - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.
zurück