Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

  • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
  • bei juristischen Personen nach dem  Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung oder aktueller Meldebescheinigung)
  • Bei ausländischen Mitbürgern: ausländischer Pass und Meldebestätigung bzw. aktuelle Meldebescheinigung

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1801
Telefax: 06421 201-1828
E-Mail:

Terminsprechzeiten:
Montag 8-17 Uhr
Dienstag 8-13 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr

Offene Sprechzeiten:
Mittwoch 8-13 Uhr
Freitag 7:30-12 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 8-12 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zurück