Kirchenaustritt

Allgemeine Informationen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen seit 01.03.2017 bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Der Austritt ist durch persönliche Vorsprache zu erklären. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Eltern den Austritt.

  • Der Kirchenaustritt wird wirksam mit Ablauf des Tages an dem er erklärt wird.
  • Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam wird.

Informationsblatt bei Kirchenaustritt

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1801
Telefax: 06421 201-1828
E-Mail:

Terminsprechzeiten:
Montag 8-17 Uhr
Dienstag 8-13 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr

Offene Sprechzeiten:
Mittwoch 8-13 Uhr
Freitag 7:30-12 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 8-12 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

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