Liegenschaftskarte - Auszug

Allgemeine Informationen

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.

Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

Zuständige Stelle

Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

Voraussetzungen

Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind kostenfrei.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 63 - BauaufsichtStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Barfüßerstraße 11
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1620
Telefax: 06421 201-1596
E-Mail:

Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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