Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer HandelStadtverwaltung - Software-Center 3
Software-Center 3
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1711
E-Mail:

Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes

Die Aufgaben im Einzelnen:
- Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft
- Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen)
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren
- Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten
- Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen
- Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen
- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
- Organisation der Pflege von Naturschutzflächen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes
- Geschäftsführung des Naturschutzbeirates
- Öffentlichkeitsarbeit
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