Lotteriewesen

Allgemeine Informationen

Sollten Sie eine Lotterie oder Tombola durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis.

Diese ist nur dann durch unsere Behörde zu genehmigen, wenn das Spielkapital die Summe von 6.000 Euro nicht überschreitet und die Verlosung innerhalb geschossener Räume stattfindet.

Für die Verlosungen mit einem Spielkapital von über 6.000 Euro und/oder die im Freien stattfinden, ist der

Landrat des Kreises Marburg-Biedenkopf

Tel.: 0 64 21 / 405-0

zuständig.

Ihrem formlosen Antrag sollte zu entnehmen sein,

  • wo die Lose verkauft werden sollen (Standort, ob im Freien oder geschlossenen Räumen)

  • aus welchem Anlass die Lotterie durchgeführt werden soll

  • in welchem Zeitraum (Datum, Uhrzeiten) die Lose verkauft werden

  • wie viel ein Los kostet

  • wie die beabsichtigte Anzahl der Lose ist

  • in welchem Verhältnis Gewinne und Nichtgewinne stehen

  • welche Preise in welcher Gesamthöhe zur Verlosung kommen

  • ob die Preise gekauft oder gestiftet wurden

  • welcher Institution der Erlös zugute kommen soll.

Der Zweckertrag der Verlosung ist im Land Hessen zu verwenden.

Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden.

Der Hinweis auf Sponsoren ist gestattet.

Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Lotterien wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

• ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
• ein Gaststätte eröffnen
• eine Spielhalle betreiben,
• sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
• eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
• ein Volksfest oder einen Markt durchführen
• den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

möchten.

In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

• gefährliche Hunde
• Schädlingsbefall
• Feuerwerke
• Abraum- und Brauchtumsfeuer
• Straßenreinigung
• Winterdienst
• wilde Müllablagerungen.


Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können.

Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
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