Mahnung

Bemerkungen

Eine Mahnung wird erstellt, wenn eine Forderung bis zum Fälligkeitstag nicht gezahlt wurde. Zusätzlich fallen dann Mahn- und Säumniszuschläge an.

Sollte der Zahlungseingang anschließend auch nicht erfolgen wird die Vollstreckung eingeleitet.



Sie haben eine Mahnung erhalten obwohl Sie den genannten Betrag gezahlt haben?
Dann rufen Sie uns bitte an! Die Telefonnummer der/des für Sie zuständigen Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiters finden Sie auf der Mahnung.

Um Ihre Einzahlung zu finden benötigen wir das Datum der Belastung auf Ihrem Kontoauszug sowie den angegebenen Verwendungszweck und das Empfängerkonto (Kontonummer der Stadt Marburg).
Mit diesen Angabe ist das Auffinden Ihrer Zahlung leicht und schnell.

Wie und wann Sie uns erreichen erfahren Sie in dem rechts oben angelegten Link.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - Kasse und BuchhaltungStandort anzeigen
Neues Forum
Neue Kasseler Straße 62 A
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-0
Telefax: 06421 201-1747
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
Aufzug vorhanden: ja

Der Fachdienst Kasse und Buchhaltung ist mit der Erledigung der hier anfallenden Aufgaben betraut.

Hierzu gehören:
- Annahme und Verbuchung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben
- Verwaltung der Kassenmittel
- Verwaltung von Wertgegenständen
- Buchführung einschließlich Sammlung der Belege.

Der Kasse und Buchhaltung obliegen weiterhin die Vollstreckungsaufgaben nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG).
Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Markt 9
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
Telefax: 06421 201-1578
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 15:00 - 18:00 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 15:00 - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.
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