Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
Naturschutz
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom Magistrat wahrgenommen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Hessen" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Naturschutz
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Ansprechpartner/in
Fachdienst 67 - Stadtgrün und Friedhöfe![]() | |
Stadtverwaltung Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg (neben Hauptfriedhof) E-Mail: Gruenflaechen@marburg-stadt.de | Sie erreichen uns Mo - Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do von 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung. |
Der Fachdienst in dem das frühere Garten- und Friedhofsamt eingegliedert wurde, besteht aus den Bereichen Friedhofsverwaltung und Stadtgrün. 67.1 Friedhofsverwaltung 67.4 Stadtgrün |