Negativattest

Allgemeine Informationen

Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, können bei Bedarf durch das Jugendamt kostenlose Bescheinigungen über die alleinige Sorge beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zu keiner Zeit die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Bei ehelichen Kindern, deren Eltern geschieden sind, ist der Nachweis bzgl. der Sorgerechtsregelung in der Regel im Scheidungsurteil. Für solche Fälle kann kein Negativattest ausgestellt werden. Sollte Ihr Kind nicht in Marburg geboren worden sein, so sind wir dennoch der richtige Ansprechpartner. Wir werden dann eine entsprechende Anfrage an das zuständige Jugendamt stellen und dann das Negativattest ausfertigen. Gerne senden wir Ihnen auch das Negativattest kostenlos zu.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau PhilippStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5151
Telefax: 06421 201-1595
E-Mail:


Aufgaben:
Sekretariat Fachdienst 51

zurück