Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, können bei Bedarf durch das Jugendamt kostenlose Bescheinigungen über die alleinige Sorge beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zu keiner Zeit die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Bei ehelichen Kindern, deren Eltern geschieden sind, ist der Nachweis bzgl. der Sorgerechtsregelung in der Regel im Scheidungsurteil. Für solche Fälle kann kein Negativattest ausgestellt werden. Sollte Ihr Kind nicht in Marburg geboren worden sein, so sind wir dennoch der richtige Ansprechpartner. Wir werden dann eine entsprechende Anfrage an das zuständige Jugendamt stellen und dann das Negativattest ausfertigen. Gerne senden wir Ihnen auch das Negativattest kostenlos zu.
Negativattest
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
Frau Philipp | |
Amt / Bereich Fachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste Stadtverwaltung Friedrichstraße 36 35037 Marburg Telefon: 06421 201-5151 Telefax: 06421 201-1595 E-Mail: zentrale-jugendhilfedienste@marburg-stadt.de
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