Neuen Schwerbehindertenausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis in der Regel befristet gültig ist. Beantragen Sie rechtzeitig eine neue Ausstellung, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises ausläuft.
Einen neuen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, 
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
  • Rundfunkgebührenbefreiung,
  • Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage: 

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - Blind
  • Gl - Gehörlos
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl - Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
 

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder Sie ihn verloren haben, können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde einen neuen Ausweis beantragen. Hierfür reicht ein formloses Anschreiben. Fügen Sie bitte noch ein Passbild bei, auf dessen Rückseite Sie Ihren Namen und das Geschäftszeichen der Behörde notieren. Der neue Ausweis wird Ihnen sodann zugeschickt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung des Schwerbehindertenausweises erfolgt bei den für den Wohnort zuständigen Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Postanschrift:
Postfach 10 10 52
35340 Gießen
Hausanschrift:
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon:   0641/7936 - 300
Fax:         0641/7936 - 117
E-Mail:    postmaster@havs-gie.hessen.de

Beim Telefon ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Drücken Sie dann nochmals die "0" und Sie werden zur Vermittlung weitergeleitet.

 

Achtung:

Ab April 2023 werden die Sprechtage in Marburg nur noch am Nachmittag angeboten:

Servicezeiten in Marburg:

Bürgerhaus Marbach / Verwaltungsaußenstelle Marbach
Emil-von-Behring-Straße 51
35041 Marburg

Öffnungszeiten:
jeden 1. Donnerstag eines Monats
von 14.00 – 16.00 Uhr

Bürgerinnen und Bürger können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts und des Ausweiswesens beraten lassen. Anträge oder ergänzende Unterlagen können dort abgeben werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.

Eine Übersicht über die Termine 2023 können Sie hier herunterladen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloses Anschreiben und Passbild.


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