Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Hierbei sollten Sie beachten, dass diese Erlaubnis, abhängig von dem konkreten Konzept und den beabsichtigten Räumlichkeiten erst nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungsortes, Datum und Dauer sowie Art der Veranstaltung zu stellen.

Eine Bühne bzw. ein Freiraum muss vorhanden sein.

Ausreichende Umkleideräume sind von Ihnen nachzuweisen.

Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema "Schaustellung von Personen" wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag Schaustellung von Personen
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Lageplan (formlos)
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

Rechtsgrundlage

§ 33 a GewO

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
  • Schaustellung von Personen, Erlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau WiederStandort anzeigen
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Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1431
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Aufgaben:
Gaststätten/-recht, Spielhallen/-recht

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