Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Hierbei sollten Sie beachten, dass diese Erlaubnis, abhängig von dem konkreten Konzept und den beabsichtigten Räumlichkeiten erst nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.
Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungsortes, Datum und Dauer sowie Art der Veranstaltung zu stellen.
Eine Bühne bzw. ein Freiraum muss vorhanden sein.
Ausreichende Umkleideräume sind von Ihnen nachzuweisen.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema "Schaustellung von Personen" wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.