Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 40 - Schule
E-Mail:

Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hessisches Kultusministerium vCard
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: 0611 368-0
Telefax: 0611 368-2099
E-Mail: Homepage: htt­ps://­kul­tus­mi­nis­te­ri­um.hes­sen.­de/Öffnungszeiten:

Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.


 
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