Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Wählbarkeitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Für die Universitätsstadt Marburg ist Herr Bolte vom Wahlamt zuständig:
Was sollte ich noch wissen?
Ansprechpartner/in
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro | |
Stadtbüro Frauenbergstraße 35 35039 Marburg Telefon: 06421 201-1801 Telefax: 06421 201-1828 E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de | Terminsprechzeiten:
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