Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.
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Wenn Sie eine Wohnung in Marburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro anmelden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller anzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig. Bei Kindern, die noch keinen Pass haben, reicht die Vorlage der Geburtsurkunde. Bei Zuzügen aus dem Ausland hingegen müssen alle Familienangehörigen im Stadtbüro vorsprechen.
Bei der Anmeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Wenn ein Elternteil mit einem Kind/ mit mehreren Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, benötigen wir für die Anmeldung das Einverständnis des anderen Elternteils. Einen Vordruck stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.