Wohnungsangebote

Allgemeine Informationen

Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Den Antrag können Sie über den Suchbegriff "Wohnberechtigungsschein" aufrufen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Einkommensnachweisen abgeben oder per E-Mail oder per Post zusenden.

Sobald die Prüfung Ihres Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein abgeschlossen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, senden wir Ihnen einen Wohnberechtigungsschein zu.

Gleichzeitig schlagen wir Sie bei den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften (entweder GeWoBau, GWH oder Wohnstadt) für eine evtl. frei werdende Wohnung vor.

Die aktuellen Wohnungsangebote der ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften finden sie hier:

GeWoBau: https://gewobau-marburg-mietangebote.immomio.de/

GWH: https://www2.gwh.de/mieten

Wohnstadt: https://wohnstadt.de/

 Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung per Email unter:

wohnberechtigung@marburg-stadt.de


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 55 - Wohnungswesen
Pilgrimstein 35 A
35037 Marburg (Eingang Haltestelle Rudolphsplatz)
Telefon: 06421 201-5555
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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