Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
Mit Google Übersetzer kann diese Internetseite in weitere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie JA anklicken und Google Übersetzer nutzen, verlassen Sie die Homepage www.marburg.de und rufen Inhalte auf Servern von Google ab. Die Universitätsstadt Marburg hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre DATEN an Google übermitteln werden.
With Google Translate, this website can be translated into other languages. If you click YES and use Google Translate, you leave the homepage www.marburg.de and retrieve content on Google servers. The city of Marburg has no influence on the processing of your data by Google. Click NO if you don't want your Data to be submitted to Google.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben | |
Stadtverwaltung Markt 9 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1230 Telefax: 06421 201-1578 E-Mail: steuer@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de | Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
|
Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren. Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg. |