Anzeige Sterbefall

Informationen zur Lebenslage

Wissenswertes zum Thema "Anzeige Sterbefall"

DetailinformationenzuklappenBeglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Das Stadtbüro beglaubigt Kopien von Dokumenten, die von einer Behörde ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache...
DetailinformationenzuklappenGrabpflege
Der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg DBM führt im Auftrag des Fachdienst Friedhöfe die Pflege der Marburger Friedhöfe durch. Ausgebildete Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner bepflanzen die Grabstätten berühmter Marburger Persönlichkeiten und andere Objekte, die sich in der Obhut der Stadt Marburg befinden. Darüber hinaus führen sie Bestattungen durch. Das Pflanzenmaterial für Kränze, Gestecke und die saisonalen Beetbepflanzungen wird zum Teil in der betriebseigenen Stadtgärtnerei...
DetailinformationenzuklappenOrtsgerichte
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem...
DetailinformationenzuklappenSterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtige Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet -jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, -die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, - jede andere Person, die bei dem Tod...
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde Ausstellung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde...
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