Finanzielle und sonstige Hilfen

DetailinformationenzuklappenEhrenpatenschaft des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Ist der Antrag für das 7. Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von 500,00 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder...
DetailinformationenzuklappenElterngeld/Elterngeld Plus
Das Elterngeld ist ein zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen der Bundesregierung. Ein abgestimmter Dreiklang aus unterstützender Infrastruktur, einer familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung, die den unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen von Familien folgt, verbessert die Chancen für Familien. In diesem Dreiklang zielt das Elterngeld darauf ab, Menschen in ihrem Wunsch nach einem Leben mit Kindern zu unterstützen und...
DetailinformationenzuklappenHilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen: -Ärztliche Behandlung und Betreuung, -Unterstützung durch Hebammen, -Medikamente, Verband- und Heilmitteln. Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen...
DetailinformationenzuklappenUnterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ist der Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschussstelle zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Anspruch auf...
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