Finanzielle und sonstige Hilfen

DetailinformationenzuklappenEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch einen sogenannten Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin begleitet werden.  Diese  unterstützen bei der  schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Sie begleiten die Schüler durch den Schulalltag (einschließlich  Schulweg), gehen kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein...
DetailinformationenzuklappenErstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
Corona aktuell: Stand: 05.11.2020 Bitte beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsscheine formlos, schriftlich oder per E-Mail (Anlagen nur als PDF oder Bild-Datei). - Fügen Sie einen Scan des Ausweises bei ( Vorder- und Rückseite) - wenn die Eltern den Antrag stellen, bitte den Ausweis des/der Erziehungsberechtigten benutzen - die Untersuchungsberechtigungsscheine sind kostenlos und werden mit der Post zugeschickt. In dringenden Fällen können sie unter Vorlage des Ausweises...
DetailinformationenzuklappenKinder- und Jugendschutz
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu...
DetailinformationenzuklappenSchülerbeförderung
Der Fachdienst Schule der Universitätsstadt Marburg, regelt unter Berücksichtigung des § 161 Hessisches Schulgesetz die Übernahme und Erstattung von Schülerbeförderungskosten. Anspruchsberechtigte: Schüler/innen der Grundstufe (Klassen 1 - 4), wenn die kürzeste Wegstrecke (Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 2 km (einfache Entfernung) beträgt. Schüler/innen der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10), wenn die kürzeste Wegstrecke (Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 3 km...
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