Finanzielle und sonstige Hilfen

DetailinformationenzuklappenEnergieberatung
Da die Preise für fossile Energieträger langfristig steigen werden, ist es wichtig, Energie zu sparen. Bei einer Energieberatung erfahren Sie, wie Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Energie sparen können. Es gibt vielfältige Beratungsmöglichkeiten. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite zur Energieberatung.
DetailinformationenzuklappenHäusliche Krankenpflege
Versicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab: Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird,...
DetailinformationenzuklappenPass für Geringverdienende
--- Ausführliche Beschreibung zu dem Stadtpass der Universitätsstadt Marburg finden Sie hier:  https://www.marburg.de/stadtpass ---
DetailinformationenzuklappenPflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim
„Rund um die Uhr“ Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann. Hinweis: Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig
DetailinformationenzuklappenProbleme mit Ämtern und Institutionen
Viele Menschen haben im Umgang mit Behörden und Institutionen Berührungsängste. Behörden, Ämter, Formulare, Gesetze für viele ein undurchschaubares Labyrinth. Aus diesem Grund hat die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden eine Bürgerberatung/Bürgerservice eingerichtet, an die sich Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger wenden können. Zusätzlich zu kommunalen Bürgerserviceeinrichtungen bietet die Hessische Landesregierung mit dem Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung eine...
DetailinformationenzuklappenSozialhilfe
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist. Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen: -in Form von Geld, und zwar...
DetailinformationenzuklappenWohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Allerdings kann bei einer...
DetailinformationenzuklappenWohngeld
Einen Antrag auf Wohngeld können Sie per E-mail  oder per Post stellen. Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Die Antragsformulare können auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge senden Sie bitte zusammen mit den notwendigen Belegen (Verdienstnachweis, Mietbescheinigung usw). per Post an: Fachdienst Wohnungswesen Pilgrimstein 35A 35037 Marburg Falls Sie uns  Originale zusenden,...
DetailinformationenzuklappenWohnungsangebote
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Den Antrag können Sie über den Suchbegriff "Wohnberechtigungsschein" aufrufen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Einkommensnachweisen abgeben oder per E-Mail oder per Post zusenden. Sobald die Prüfung Ihres Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein abgeschlossen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, senden wir Ihnen einen Wohnberechtigungsschein...
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