Heirat

DetailinformationenzuklappenBeantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen. Mit...
DetailinformationenzuklappenBeglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Das Stadtbüro beglaubigt Kopien von Dokumenten, die von einer Behörde ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache...
DetailinformationenzuklappenBegründung einer Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsurkunde ()
Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde.
DetailinformationenzuklappenBeurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
DetailinformationenzuklappenEheurkunde beantragen
Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellen wir Ihnen auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus. Sollen wir Ihnen bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung. Weitere Informationen finden Sie unter -Urkundenbestellung
DetailinformationenzuklappenFamilienbuch
Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.   Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in...
DetailinformationenzuklappenFamilienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entscheiden, welche Namen Sie und Ihr Verlobter/Ihre Verlobte in der Ehe führen möchten. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder die zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen beibehalten. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder...
DetailinformationenzuklappenHeirat anmelden
--- Zur aktuellen Lage:      Stand: 20.03.2023 1. Die Zahl der Gäste, einschließlich Fotograf, Dolmetscher usw. richtet sich während der Pandemie nach den zur jeweiligen Zeit geltenden Bestimmungen. Derzeit gibt es keine Einschränkungen Wir bitten Sie aber, während der Eheschließung eine Maske zu tragen. 2. Anmeldungen zu Eheschließungen werden nur nach vorheriger, bestätigter Terminvereinbarung aufgenommen.    In Marburg lässt sich gut heiraten. Dazu stehen vier exklusive...
DetailinformationenzuklappenNamensrecht
In der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommen Namensänderungen familienrechtlicher Art im Wesentlichen in Betracht: -infolge von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, -nach Annahme als Kind, -nach späterer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Erstreckung des elterlichen Namenswechsels auf Kinder, -nach Einbenennung in eine weitere Ehe eines...
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