Jugend

DetailinformationenzuklappenAllgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt
Der Allgemeine Soziale Dienst im Jugendamt (ASD) ist als Querschnittssachgebiet in zwei Regionalteams, welche die Regionen Marburg-West und Marburg-Ost betreuen, organisiert. Das bedeutet, dass alle weiter unten aufgeführten Aufgaben durch eine Fachkraft für den zugewiesenen Bereich innerhalb des Regionalteams wahrgenommen werden. Wir haben uns aus inhaltlichen Gründen die Erledigung der Aufgaben betreffend, für Ganzheitlichkeit und Regionalisierung entschieden, weil sich die Betroffenen so...
DetailinformationenzuklappenBeratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)
Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht? Sie sind z.B. -Erzieher/in, -Tagesmutter oder Tagesvater, Lehrerin oder Lehrer, -Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, -Hebamme, Arzt/Ärztin -Fußballtrainer oder Übungsleiter in einem anderen Verein, -Ausbilder oder Kollegin/Kollege von Jugendlichen Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben...
DetailinformationenzuklappenBibliotheksausweis
Für die Ausleihe von Medien ist ein Bibliotheksauweis der Stadtbücherei Marburg erforderlich. Der Bibliotheksausweis kann nur in der Stadtbücherei persönlich ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenBibliothekswesen
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten. Über neunzig Tausend Mal wird die Marburger Stadtbücherei im Jahr von Menschen jeden Alters besucht. © Universitätsstadt Marburg  Es ist ein Ort zum Stöbern, Schmökern und...
DetailinformationenzuklappenEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch einen sogenannten Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin begleitet werden.  Diese  unterstützen bei der  schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Sie begleiten die Schüler durch den Schulalltag (einschließlich  Schulweg), gehen kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein...
DetailinformationenzuklappenEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Wenn Ihr Kind von einer seelischen Behinderung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat. Es gibt sie in folgenden Formen: -ambulant -als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen -durch geeignete Pflegepersonen -in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen Hinweis: Seelische...
DetailinformationenzuklappenElternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist. Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
DetailinformationenzuklappenHilfeplan aufstellen
Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan.  Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.: -Bedarf -Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der...
DetailinformationenzuklappenJugendarbeit / Jugendbildung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die...
DetailinformationenzuklappenJugendberatung
Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden. In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.   Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung" im Hessen-Finder.   -Erziehungs-,Ehe-,Familien und Lebensberatung (Leistungsbeschreibung...
DetailinformationenzuklappenJugendschutz
Für den Schutz von Jugendlichen gelten folgende Vorschriften: Alkoholische Getränke: -unter 16 Jahren: -Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind generell verboten. Eine Ausnahme gilt für Bier, bierhaltige Mischgetränke, Sekt, Wein und weinhaltige Mischgetränke, wenn eine personensorgeberechtigte Person anwesend ist und dies erlaubt. -ab 16 Jahren: -Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen...
DetailinformationenzuklappenKinder- und Jugendschutz
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu...
zurück