Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

DetailinformationenzuklappenBeglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Das Stadtbüro beglaubigt Kopien von Dokumenten, die von einer Behörde ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache...
DetailinformationenzuklappenStaatsangehörigkeitsausweis
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird verbindlich für alle Behörden durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
DetailinformationenzuklappenVerpflichtungserklärung abgeben
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten. Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes...
zurück