Umzug

DetailinformationenzuklappenBesondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.  Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
DetailinformationenzuklappenMeldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden. Eine erweiterte Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei...
DetailinformationenzuklappenMelderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
DetailinformationenzuklappenWohnung Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug erfolgen. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands müssen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde der neuen Stadt/Gemeinde innerhalb von...
DetailinformationenzuklappenWohnung Anmeldung
Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.  _____________________________________________     Wenn Sie eine Wohnung in Marburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro anmelden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen...
DetailinformationenzuklappenWohnung Ummeldung
Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.  _____________________________________________   Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben...
DetailinformationenzuklappenZweitwohnung / Nebenwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Ab dem 1.4.2017 erhebt die Universitätsstadt Marburg eine Zweitwohnungssteuer.
DetailinformationenzuklappenZweitwohnungsteuer bezahlen
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung...
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