Abfall- und Wertstoffeinsammlung in Marburg
Die Dienstleistungen rund um das Thema Abfall und Wertstoffsammlung in Marburg finden Sie alphabetisch sortiert in der unten aufgeführten Auflistung.
Die Einsammlung von Abfällen und Wertstoffen erfolgt durch die Marburger Kommunalentsorgungs-GmbH, eine der Tochter der Stadtwerke Unternehmensgruppe und den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg.
SWM-Abfallservice:
- Telefon: (06421) 205 850
- Mail: abfallservice@swmr.de
Die Kontaktdaten sind in der rechten Spalte aufgeführt.
Einige Dienstleistungen sind zusätzlich in den Spalten rechts unter der Rubrik "Dienstleistungen" aufgeführt.
Piktogramme zur Abfalltrennung (als Internetversion sowie als druckfähige Datei für die Beschriftung der Abfallsammelgefäße) sowie ein internationales Faltblatt sind als PDF Dokument ladbar. Sie finden diese in der rechten Spalte unter der Rubrik "Dienstleistungen".
Abfall- und Umweltberatungstelefon bei der Universitätsstadt Marburg:
(06421) 201 1403
Abfallberatung beim Abfallservice der Stadtwerke Marburg:
(06421) 205 850
Die Abfallgebühren bei der Stadt Marburg werden vom städtischen Steueramt festgelegt.
Ihr Ansprechpartner
für Meldungen rund um Ihre Abfallgefäße ist der
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Finanzservice - Steuern und Abgaben
Postfach 530
35035 Marburg
Telefon: (06421) 201-1230 oder 1231
Fax: (06421) 201-1578
Mail: steuer@marburg-stadt.de
Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Finanzservice wenn:
- Sie in Ihr eigenes Haus einziehen,
- Sie aus ihrem eigenen Haus ausziehen,
- sich die Mieteranzahl in Ihrem Haus geändert hat,
- ein Abfallgefäß von Ihrem Grundstück verschwunden ist,
- ein Gefäß so sehr beschädigt ist, dass es nicht mehr verwendet werden kann.
Nach dem Umzug in ein eigenes Haus reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im Stadtbüro nicht aus. Eine gesonderte Mitteilung für den Fachdienst Finanzservice als E-Mail (Adresse unten) oder per Post (Vordruck Änderungsmeldung) ist unbedingt erforderlich, damit Ihre Abfallgebühren veranlagt werden können. Erst dann erhält der DBM den Auftrag, Ihnen die entsprechenden Gefäße zu liefern.
Bitte beantragen Sie die Abfallgefäße mindestens 14 Tage vor dem Einzug bzw. dem Ersten des Folgemonats, damit wir sie rechtzeitig zur Verfügung stellen können.
Je nach Anlass werden folgende Angaben benötigt:
Neubezug:
- aktueller Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Datum des Einzugs
- Anzahl der Bewohner
- Biotonne oder Eigenkompostierung
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich
Änderung der Personenanzahl:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Änderung der Personenanzahl
- Anzahl der Bewohner nach der Änderung
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich
Abmeldung:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Abmeldung der entsprechenden Gefäße
- Anzahl der Bewohner
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich)
Änderung des Abfuhrrhythmus der Restabfalltonne:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Änderung
- Anzahl der Bewohner
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich)
Der Fachdienst Finanzservice bearbeitet die Neu-, Um- und Abbestellungen von Abfallgefäßen. Änderungen bei den Abfallgefäßen können ausschließlich die Eigentümer/innen bzw. die von diesen beauftragten Verwaltungsorgane bestellen. Die Abfallgefäße werden vom Fachdienst Finanzservice veranlagt. Die Eigentümer/innen erhalten von ihm anschließend einen Gebührenbescheid.
Nach Meldung beim Fachdienst Finanzservice werden die Abfallbehälter ausgetauscht, ausgeliefert oder eingesammelt. Die Anträge zur Behälteranpassung können grundsätzlich nur die Grundstückseigentümer oder die beauftragten Hausverwaltungen stellen.
Die Anzahl und Größe von Altpapier- und Biotonnen können beliebig an den persönlichen Bedarf angepasst werden, ohne dass dabei Mehrkosten entstehen.
Ihr Ansprechpartner
für Meldungen rund um Ihre Abfallgefäße ist der
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Finanzservice - Steuern und Abgaben
Postfach 530
35035 Marburg
Telefon: (06421) 201-1230 oder 1231
Fax: (06421) 201-1578
Mail: steuer@marburg-stadt.de
Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Finanzservice wenn:
- Sie in Ihr eigenes Haus einziehen,
- Sie aus ihrem eigenen Haus ausziehen,
- sich die Mieteranzahl in Ihrem Haus geändert hat,
- ein Abfallgefäß von Ihrem Grundstück verschwunden ist,
- ein Gefäß so sehr beschädigt ist, dass es nicht mehr verwendet werden kann.
Nach dem Umzug in ein eigenes Haus reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im Stadtbüro nicht aus. Eine gesonderte Mitteilung für den Fachdienst Finanzservice als E-Mail (Adresse unten) oder per Post (Vordruck Änderungsmeldung) ist unbedingt erforderlich, damit Ihre Abfallgebühren veranlagt werden können. Erst dann erhält der DBM den Auftrag, Ihnen die entsprechenden Gefäße zu liefern.
Bitte beantragen Sie die Abfallgefäße mindestens 14 Tage vor dem Einzug bzw. dem Ersten des Folgemonats, damit wir sie rechtzeitig zur Verfügung stellen können.
Je nach Anlass werden folgende Angaben benötigt:
Neubezug:
- aktueller Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Datum des Einzugs
- Anzahl der Bewohner
- Biotonne oder Eigenkompostierung
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich
Änderung der Personenanzahl:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Änderung der Personenanzahl
- Anzahl der Bewohner nach der Änderung
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich
Abmeldung:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Abmeldung der entsprechenden Gefäße
- Anzahl der Bewohner
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich)
Änderung des Abfuhrrhythmus der Restabfalltonne:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Änderung
- Anzahl der Bewohner
Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich
Eine mobile Reinigung wird seit 2009 nicht mehr angeboten.
Abfallgefäße und Wertstoffgefäße sind daher von jedem Haushalt selbst zu reinigen.
Alternative:
Die Tonnen können professionell bei der MEG (Standort Kompostierungsanlage Cyriaxweimar) gegen eine kleine Gebühr gereinigt werden.
Einzelheiten unter:
(06421) 93090
Gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes fungieren der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die 22 Städte und Gemeinden des Kreises als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diesen fällt insbesondere die Aufgabe zu, die im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen einzusammeln, zu verwerten oder zu beseitigen. Bei der Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten ist grundsätzlich eine Aufgabenteilung vorgesehen:
Einsammlung:
Die Städte und Gemeinden sind nach Landesrecht für die Abfälle und deren Transport bis zur jeweiligen Gemeindegrenze zuständig.
Verwertung / Beseitigung:
Der Landkreis ist verpflichtet, die ihm angedienten Abfälle der Verwertung oder der Beseitigung zuzuführen.
Die Verantwortung für die Entsorgung und Verwertung der Abfälle aus kommunalen Sammlungen geht somit von der Gemeindegrenze an auf den Landkreis über (Ausnahme: Für einige Abfallfraktionen können sich die Gemeinden die Verwertungsrechte übertragen lassen – so geschehen in Marburg mit den Bioabfällen aus der „Grünen Tonne“, die in der Kompostierungsanlage Cyriaxweimar kompostiert werden.)
Weiterhin ist der Landkreis verpflichtet, Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen und - mit Einschränkungen - auch aus dem Gewerbe- und Dienstleistungsbereich einzusammeln und dem Träger der Sonderabfallentsorgung zu überlassen.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf dem 1991 gegründeten Betrieb für Abfallwirtschaft (BefA) übertragen. Zum 01. Januar 2011 hat die „Abfallwirtschaft Lahn-Fulda“ (A-LF) als Zweckverband alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben, die bisher vom Betrieb für Abfallwirtschaft als Eigenbetrieb des Landkreises wahrgenommen wurden, übernommen.
Wichtige Änderungen zum 01.01.2011:
Postanschrift des Verbandes:
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Servicenummer:
Für allgemeine Fragen zur Abfallwirtschaft steht eine kostenfreie Servicenummer zur Verfügung 0800 253 1000
E-Mail Adresse: info@a-lf.de
Am Standort Marburg erreichen Sie uns direkt unter der Telefon- Nummer: 06421 94899 12
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda betreibt in eigener Regie eine Entsorgungsanlage, die beide für private und gewerbliche Anlieferungen zur Verfügung stehen:
Müllumladestation Marburg-Wehrda
http://www.a-lf.de/landkreis-marburg-biedenkopf/entsorgungsanlagen/muellumladestation-marburg-wehrda/
Anlagenleiter: Herr Schmidt
Siemensstr. 5
35041 Marburg
Tel.: 0 64 21/94 899 28
Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle
Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb „Abfallwirtschaft Lahn Fulda“ (A-LF) zuständig,
Termine im Jahr:
Jeden ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 – 12:00 Uhr besteht eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle bei dem Sondermüllfahrzeug am Parkplatz des Landratsamtes Marburg Biedenkopf (Im Lichtenholz). Die Termine sind auch in dem Abfallkalender aufgeführt.
Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000
Bitte beachten:
- Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
- Bitte verwenden Sie die Originalgebinde
- Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:
Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.
Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle
Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.
siehe: Sonderabfall
Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle
Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb „Abfallwirtschaft Lahn Fulda“ (A-LF) zuständig,
Termine im Jahr:
Jeden ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 – 12:00 Uhr besteht eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle bei dem Sondermüllfahrzeug am Parkplatz des Landratsamtes Marburg Biedenkopf (Im Lichtenholz). Die Termine sind auch in dem Abfallkalender aufgeführt.
Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000
Bitte beachten:
- Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
- Bitte verwenden Sie die Originalgebinde
- Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:
Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.
Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle
Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.
siehe: Sonderabfall
Ihr Ansprechpartner
für Fragen rund um die Abfallgebühren sowie die Meldungen von Abfallgefäßen wenden Sie sich bitte an den:
Magistrat der Stadt Marburg Fachdienst Finanzservice - Steuern und Abgaben Postfach 530 35035 Marburg
Telefon: (06421) 201-1230 oder 1231 Fax: (06421) 201-1578
Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Finanzservice wenn:
- Sie in Ihr eigenes Haus einziehen,
- Sie aus ihrem eigenen Haus ausziehen,
- sich die Mieteranzahl in Ihrem Haus geändert hat,
- ein Abfallgefäß von Ihrem Grundstück verschwunden ist,
- ein Gefäß so sehr beschädigt ist, dass es nicht mehr verwendet werden kann.
Nach dem Umzug in ein eigenes Haus reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im Stadtbüro nicht aus. Eine gesonderte Mitteilung für den Fachdienst Finanzservice als E-Mail (Adresse unten) oder per Post (Vordruck Änderungsmeldung) ist unbedingt erforderlich, damit Ihre Abfallgebühren veranlagt werden können. Erst dann erhält der DBM den Auftrag, Ihnen die entsprechenden Gefäße zu liefern.
Bitte beantragen Sie die Abfallgefäße mindestens 14 Tage vor dem Einzug bzw. dem Ersten des Folgemonats, damit wir sie rechtzeitig zur Verfügung stellen können.
Je nach Anlass werden folgende Angaben benötigt:
Neubezug:
- aktueller Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Datum des Einzugs
- Anzahl der Bewohner
- Biotonne oder Eigenkompostierung
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich
Änderung der Personenanzahl:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Änderung der Personenanzahl
- Anzahl der Bewohner nach der Änderung
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich
Abmeldung:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Abmeldung der entsprechenden Gefäße
- Anzahl der Bewohner
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich)
Änderung des Abfuhrrhythmus der Restabfalltonne:
- Name und Anschrift des Grundstückeigentümers
- Grundstückslage (Straße und Hausnummer)
- Zeitpunkt der Änderung
- Anzahl der Bewohner
- Abfuhrrhythmus für den Restabfall (14-täglich oder 4-wöchentlich)
Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle
Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb „Abfallwirtschaft Lahn Fulda“ (A-LF) zuständig,
Termine im Jahr:
Jeden ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 – 12:00 Uhr besteht eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle bei dem Sondermüllfahrzeug am Parkplatz des Landratsamtes Marburg Biedenkopf (Im Lichtenholz). Die Termine sind auch in dem Abfallkalender aufgeführt.
Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000
Bitte beachten:
- Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
- Bitte verwenden Sie die Originalgebinde
- Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:
Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.
Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle
Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.
siehe: Sonderabfall
Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle
Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb „Abfallwirtschaft Lahn Fulda“ (A-LF) zuständig,
Termine im Jahr:
Jeden ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 – 12:00 Uhr besteht eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle bei dem Sondermüllfahrzeug am Parkplatz des Landratsamtes Marburg Biedenkopf (Im Lichtenholz). Die Termine sind auch in dem Abfallkalender aufgeführt.
Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000
Bitte beachten:
- Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
- Bitte verwenden Sie die Originalgebinde
- Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:
Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.
Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle
Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.
siehe: Sonderabfall
und Abgabe bei den Verkaufsstellen
Standorte Glascontainer:
sind in dem LINK in der linken Spalte aufgeführt. Bitte dort weitersuchen.
Hier folgen inhaltliche Angaben zu der Einsammlung und Verwertung von Altglas:
Altglas
fällt im Haushalt als Hohlglas (Flaschen, Glasverpackungen, ...) oder bei Umbaumaßnahmen in Form von Flachglas (Fensterscheiben) an.
Einsammlung mittels Glascontainer
Die Einsammlung von Hohlglas (Flaschen, Einwegglasprodukte) erfolgt farbgetrennt: für die Farben
- ¨grün¨
- ¨braun¨
- ¨weiߨ
stehen jeweils eigene Container oder Zweikammercontainer zur Verfügung. Bei der Leerung werden Mehrkammerfahrzeuge eingesetzt - so bleibt die Farbtrennung erhalten.
Glascontainerstandorte
Alle Standorte von Glascontainern sind erfasst.
Flachglas
Für Flachglasprodukte (Fensterglas, Fahrzeugglas) gelten besonders hohe Qualitätsanforderungen. Die Flachglasindustrie setzt daher nur Eigenscherben oder garantiert sortenreine Glasscherben aus weiterverarbeitenden Betrieben (Glaserein, etc.) ein.
Fensterglas aus privaten Haushalten ist deshalb nicht verwertbar – werden Fensterrahmen im Zuge von Baumaßnahmen ausgetauscht, ist die Entsorgung der Rahmen und Scheiben mittels eines privat zu beauftragenden Containerdienstes notwendig. Hilfe bietet hierbei unter anderem die Marburger-Entsorgungs-GmbH (MEG) an.
Altglas - Recycling
Glas aus der Hohlglassammlung kann grundsätzlich beliebig oft in den Glasschmelzprozess zurückgeführt oder zu anderen Produkten (Bauzuschlagstoff, Glasfasern, etc.) verarbeitet werden. Da recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich bei der Scherbenzugabe der Energiebedarf. Die Aufbereitung von Altglas erfolgt mit modernen Sortieranlagen zur automatischen Abscheidung von Verunreinigungen wie Keramik, Steinen, Porzellan, Metall und Papier. Bei der farbgetrennten Sammlung ist eine farbliche Nachsortierung erforderlich. Der Altglasanteil beträgt mittlerweile bei Weißglas bis zu 70% bei Braunglas bis zu 80% und bei Grünglas bis zu 95%. Im Durchschnitt fallen jährlich ca. 38 kg Altglas pro Einwohner an
Abgabe gegen geringe Gebühr bei der kreiseigenen Müllumladestation:
Einzelheiten siehe:
Altlasten und ehemalige Gewerbeflächen (Altstandorte)
Der Fachdienst Umwelt, Fairer Handel, Abfallwirtschaft erhebt, untersucht und saniert Altstandorte (ehemalige Gewerbestandorte), deren Grundstücke heute in der Verantwortung der Stadtverwaltung stehen. Der Fachdienst führt auch das Marburger Altstandortkataster.
Bei Fragen:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft Barfüßerstraße 50 35037 Marburg
Mail: umwelt@marburg-stadt.de
Abgabe bei den Verkaufsstellen! Der Handel ist hierzu verpflichtet.
auch möglich:
Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle
Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb „Abfallwirtschaft Lahn Fulda“ (A-LF) zuständig,
Termine im Jahr:
Jeden ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 – 12:00 Uhr besteht eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle bei dem Sondermüllfahrzeug am Parkplatz des Landratsamtes Marburg Biedenkopf (Im Lichtenholz). Die Termine sind auch in dem Abfallkalender aufgeführt.
Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000
Bitte beachten:
- Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
- Bitte verwenden Sie die Originalgebinde
- Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:
Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.
Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle
Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.
siehe: Sonderabfall
Der Landkreis Marburg Biedenkopf ist für die Verwertung des Altpapiers zuständig und verhandelt für alle kreisangehörigen Kommunen mit den jeweiligen Abnehmern. Die stoffliche Verwertung von Papier in Papierwerken wird vorgegeben. Die thermische Nutzung ist somit ausgeschlossen.
Die praktische Aufbereitung erfolgt im Prinzip in allen Papierwerken ähnlich: nach der Eingangskontrolle erfolgt das Wässern und Zerkleinern des Altpapiers. Fremdstoffe werden maschinell aussortiert und der Papierbrei in einer Maschine entwässert, gepresst, gewalzt und getrocknet.
Beim Recycling von Altpapier werden die Fasern bei jedem ¨Durchgang¨ verkleinert und letztlich aus dem Kreislauf entfernt. Im Durchschnitt liegt das jeweils auszuscheidende Material bei 15 Prozent - dies entspricht rechnerisch einer 6-7-fachen Wiederverwertung!
Abgabe beim Servicehof „Am Krekel“ , der
Muellumladestation-Abfallwirtshaft-Lahn-Fulda
oder beim Reifenhandel. Die jeweils anfallenden Gebühren sind unterschiedlich – vorher anfragen.
Verpackungsabfall:
Einsammlung im "Gelben Sack"
Sonstiges Aluminium:
Abgabe Schrotthändlern (Gelbe Seiten)
Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle
Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb „Abfallwirtschaft Lahn Fulda“ (A-LF) zuständig,
Termine im Jahr:
Jeden ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 – 12:00 Uhr besteht eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle bei dem Sondermüllfahrzeug am Parkplatz des Landratsamtes Marburg Biedenkopf (Im Lichtenholz). Die Termine sind auch in dem Abfallkalender aufgeführt.
Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000
Bitte beachten:
- Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
- Bitte verwenden Sie die Originalgebinde
- Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:
Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.
Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle
Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.
siehe: Sonderabfall
Asbestzement und –produkte werden von der
Muellumladestation-Abfallwirtshaft-Lahn-Fulda
Marburg angenommen. Die Annahme erfolgt nur luftdicht verpackt in Big-Packs oder Plattensäcken.
Hinweise zu den Preisen und Annahmebedingungen erhalten Sie bei der Muellumladestation-Abfallwirtshaft-Lahn-Fulda und beim kreiseigenen Betrieb Abfallwirtschaft Lahn Fulda (A-LF)
Andere Asbestarten:
- „Schwach gebundene Produkte“, wie:
- Spritzasbest
- asbesthaltige Pappen
- Dichtungen
- etc.
dürfen bzw. sollten nur von Fachfirmen (Dachdeckerbetrieben, Elektroinstallateuren, Sanierungsfirmen) beseitigt und entsorgt werden. Hier sind umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, um eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung zu verhindern!
Vorsicht beim Umgang mit Asbestplatten
insbesondere vor der Reinigung von Fassaden und Dächern
Pressemitteilung des RP Gießen hierzu vom 07.11.2012
Gießen / Heuchelheim.
Häuserfassaden und Dächer, die mit asbesthaltigen Platten versehen sind, dürfen nicht mit einem Hochdruckreiniger abgespritzt werden. Darauf macht jetzt das Gießener Regierungspräsidium aufgrund eines besonders schweren Falles aufmerksam.
Auf einer Baustelle im Kreisgebiet führte kürzlich die Säuberung eines Wellplattendaches zu einer Strafanzeige und einer besonders aufwändigen Sanierung mit Kosten in vierstelliger Höhe. Auf Grund einer Anzeige wurde Bauingenieur Jörg Heller vom Gießener Regierungspräsidium darauf aufmerksam, dass ein Berliner Unternehmen eine etwa 60 Quadratmeter große, mit asbesthaltigen Platten eingedeckte Garage mit einem Hochdruckreiniger abgespritzt hatte. Diese verbotene Behandlung der Wellplatten hatte zu einer massiven Freisetzung von krebserzeugenden Asbestfasern und einer Kontaminierung des umliegenden Terrains geführt. Der RP-Experte forderte unverzüglich Unterstützung beim zuständigen Ordnungsamt und der DEKRA an, um die genaue Belastung der Flächen zu ermitteln und ein entsprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln. Sämtliche Hof- und Gebäudeflächen mussten danach von einem dafür zugelassenen Unternehmen mit speziellen, für Asbeststäube zugelassenen Staubsaugern gereinigt werden. Die mit Fasern behafteten Pflanzen wurden gekürzt oder ganz beseitigt. Ein Oberflächenabtrag der kompletten Rasenfläche musste veranlasst werden.
Aber allein mit der Reinigung und späteren Wiederherstellung der abgetragenen Rasenfläche ist die Angelegenheit für das Berliner Unternehmen noch nicht abgeschlossen. Da es sich um eine Straftat handelt, muss der Verursacher auch mit einer Geldstrafe rechnen, die nach Angaben des Regierungspräsidiums in ähnlichen Fällen bereits vierstellig ausfiel.
Heller weist aufgrund des jüngsten Vorfalles erneut alle Hausbesitzer darauf hin, dass jegliche Arbeiten, die zu einer Verletzung der Oberflächen von Asbestprodukten führen, verboten sind. Als Instandhaltungsmaßnahme erlaubt sei lediglich das Reinigen von beschichteten Dach- oder Wandflächen mit Schwämmen oder Tüchern, wenn die Flächen mit einem drucklosen Wasserstrahl feuchtgehalten werden. Auch gegen das Entfernen größerer Moosteile auf Dächern von Hand, um einem Verstopfen der Dachrinnen vorzubeugen, sei nichts einzuwenden. Ebenso nicht gegen das Streichen von beschichteten Dach- oder Wandflächen. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den Privatmann, der in Eigenregie Hand an sein Dach oder seine Fassade legen will. „Asbestfasern verursachen die aggressivsten und tödlichsten Krebserkrankungen“, warnt Heller. Fast 20 Jahre nach Inkrafttreten des Herstellungs- und Verwendungsverbots sterben bundesweit täglich im Durchschnitt noch immer vier Menschen an Asbeststaublungenerkrankungen, die sie sich in früheren Jahren beim ungeschützten Umgang mit dem Gefahrstoff zugezogen haben. „Das sind mehr Tote, als bei allen anderen berufsbedingten Arbeitsunfällen zusammengenommen“, so Heller.
Sein abschließendes Fazit lautet: „Ein Asbestzementdach, das infolge von Haarrissen großflächig undicht geworden ist, kann auch durch das Aufbringen einer Beschichtung nicht dauerhaft abgedichtet werden“. Allein das Wetter sorge innerhalb eines Jahres dafür, dass wieder Risse entstehen würden. Eine Beschichtung diene demnach nicht der Verlängerung der Lebensdauer des Daches, sondern lediglich der Verschönerung. Das Entfernen der Dacheindeckung und deren Ersatz durch asbestfreie Materialien sei zumindest mittelfristig die günstigere Alternative.
Weitere Informationen
über den Umgang mit Asbest erhalten Interessierte bei den Arbeitsschutzdezernaten im Gießener Regierungspräsidium unter:
oder telefonisch unter: 0641-303-0.
Asbest – Tipps für den Umgang
In und an vielen älteren Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets – vom Garagendach über Wand- und Balkonverkleidungen bis hin zum Hausdach, Fensterbänken innen und außen, abgehängten Decken und Fußbodenbelägen - finden sich asbesthaltige Materialien. Am offensichtlichsten und am besten erkennbar sind die grauen Platten, gewellt oder ungewellt und fast immer unbeschichtet, die auf Dächern liegen. Nach mehreren Jahrzehnten der Verwitterung haben sich darauf Flechten und Moose angesiedelt, die leider häufig dazu führen, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zur Tat schreiten und diese, im allgemeinen nur optische, Beeinträchtigung beseitigen wollen. Entweder wird dazu eine Fachfirma beauftragt oder Hausherrin/Hausherr planen Eigenleistungen.
Wir können in beiden Fällen nur davor warnen und dringendst davon abraten, eine solche Maßnahme durchzuführen oder durchführen zu lassen!
Obwohl Asbest als Mineral (ein Silikat), natürlich vorkommt und in diversen Steinbrüchen gewonnen wurde (z. B. Uganda, div. Mittelmeerinseln), ist das Einatmen asbesthaltiger Stäube bekanntermaßen krebsgefährdend. Beim Reinigen dieser Platten werden in jedem Fall Asbestfasern freigesetzt. Damit gefährdet sich die-/derjenige, die/der am Reinigen ist und es erfolgt eine Gefährdung des Umfeldes.
Was kann also getan werden, wenn doch an asbesthaltigen Materialien gearbeitet werden muss?
Vielleicht die wichtigste Konsequenz: Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sollten nur von Sachkundigen durchgeführt werden.
Asbesthaltige Materialien sind nicht zu behandeln sondern müssen beseitigt werden!
Alle notwendigen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nur unter konsequenten Arbeitsschutzbedingungen durchzuführen. Dies heißt:
Atemschutz (geeignete P2-Staubmaske)
- Einwegschutzanzug (um nicht mit Alttagsklamotten inklusive Asbestfasern nach getaner Arbeit wieder nach Hause zu gehen!)
- Staubfreies und zerstörungsfreies Arbeiten an Asbestzementplatten (kein Bohren, Sägen, Flexen, Hämmern oder mechanisches Zerstören!)
- Sofortiges Verpacken der Platten in die zugelassenen Säcke und Big-Packs